Reiseservice Russland – SKIF GMBH – Visum-Lexikon

Arbeitsvisum

Ausländische Staatsangehörige, die in die Russische Föderation einreisen, um dort eine Arbeit aufzunehmen, benötigen ein Arbeitsvisum. Voraussetzung für die Erteilung eines Arbeitsvisums ist eine förmliche Einladung des russischen Innenministeriums oder eine schriftliche Einladung der Industrie-und Handelskammer der Russischen Föderation. Diese sind im Original vorzulegen. Bitte beachten Sie außerdem, dass für die Ausstellung eines Arbeitsvisums ein negativer HIV-Test gefordert wird.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsvisa:

  • für eine Einreise, maximale Aufenthaltsdauer: 90 Tage
  • für zwei Einreisen, maximale Aufenthaltsdauer: 90 Tage
  • zur mehrfachen Einreise, Gültigkeit: 1 bis 5 Jahre. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 365 Tage und länger.

Auslandskrankenversicherung

Das deutsche Krankenkassensystem gilt innerhalb der Russischen Föderation nicht. Bürger der Bundesrepublik Deutschland und andere ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, vor ihrer Reise in die Russische Föderation eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Ohne den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung wird der Visumantrag abgelehnt. Eine Liste der vom Russischen Konsulat anerkannten Reiseversicherer finden Sie hier.

Blitzantrag

In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines Blitzvisums möglich. Dabei erfolgt die Erteilung des Visums innerhalb von zwei bis drei Tagen, nachdem Sie Ihre Antragsunterlagen eingereicht haben. Zur Antragstellung ist eine Kopie des Flugtickets unbedingt erforderlich.

Dauervisum

Ein Dauervisum gilt für einen bestimmten, im Visum genannten Zeitraum. Mit einem Dauervisum können Sie nicht nur ein- oder zweimal, sondern mehrfach nach Russland einreisen. Dauervisa gibt es zum Beispiel für Arbeitnehmer in der Russischen Föderation. Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Voraussetzungen.

Ein- und Ausreisevisum

Ein- und Ausreisevisum nennt man einen amtlichen Vermerk, der zum Überschreiten der Grenze und zur Einreise nach Russland sowie zur Ausreise berechtigt. Das Visum muss in der Regel vor der Reise beantragt werden. Je nach Zweck der Reise gibt es unterschiedliche Visumtypen, zum Beispiel touristisches oder Geschäftsvisum (siehe Visaarten).

Geschäftseinladung

Voraussetzung für die Erteilung eines Geschäftsvisums ist eine schriftliche Einladung in die Russische Föderation. Ein Einladungsschreiben kann ausgestellt werden durch:

  • eine gastgebende juristische Person
  • ein Unternehmen
  • eine Organisation
  • zentralstaatliche oder örtliche Behörden der Russischen Föderation
  • Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen
  • in Russland stattfindende Konferenzen oder Symposien

Gerne vermitteln wir Ihnen Ihre Geschäftseinladung auch über unser langjähriges Partnernetz. Sprechen Sie uns einfach an!

Geschäftsvisum

Personen, die zu geschäftlichen Zwecken nach Russland einreisen wollen, brauchen ein Geschäftsvisum. Wollen Sie eine Arbeit in der Russischen Föderation aufnehmen, ist das Geschäftsvisum jedoch nicht der geeignete Visumtyp. In diesem Fall benötigen Sie ein Arbeitsvisum.

  • für eine Einreise, maximale Aufenthaltsdauer: 90 Tage
  • für zwei Einreisen, maximale Aufenthaltsdauer: insgesamt 90 Tage

für mehrere Einreisen, Gültigkeit: 1 bis 5 Jahre. Die maximale Aufenthaltsdauer ist dabei auf insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen beschränkt. Siehe auch Mehrfachvisum.

Humanitäres Visum

Ein Humanitäres Visum gilt für Reisen im Zusammenhang mit einer kulturellen oder wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit bzw. einem Sport-, Schul- oder Jugendaustausch.

Konsulatsgebühr

Für die Bearbeitung der Visumanträge erhebt das Russische Konsulat eine Gebühr in Höhe von 35 EUR. Wird der Visumantrag weniger als vier Tage vor Reiseantritt eingereicht, beträgt die Gebühr 70 EUR. Seit 8. Januar 2013 können Visaanträge nur über das Russische Visazentrum gestellt werden. Die Gebühr für die Arbeit des Visazentrums liegt bei 25 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Konsulatsgebühren fällig.

Mehrfachvisum

Mit einem Mehrfachvisum können Personen mehrmals in Russland ein- und ausreisen, die maximale Gültigkeit beträgt 5 Jahre. Dabei dürfen sich die Reisenden innerhalb von 180 Tagen jeweils höchstens 90 Tage in der Russischen Föderation aufhalten.

Privatvisum

Das Privatvisum wendet sich an Reisende, die Verwandte oder Bekannte in Russland besuchen wollen. Zu diesem Zweck müssen sie eine Privateinladung aus Russland vorlegen. Häufig dauert die Ausstellung eines Privatvisums jedoch länger als bei einem Touristischen Visum. Für viele Reisende empfiehlt es sich deshalb, einTouristenvisum anstelle eines Privatvisums zu beantragen. Der Vorteil des Privatvisums ist allerdings eine längere Gültigkeitsdauer (90 Tage).

Studienvisum

Für ein Studium in der Russischen Föderation ist ein spezielles Studienvisum erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung ist die schriftliche Einladung einer russischen Gastuniversität bzw. einer Gastakademie, eines russischen Gastinstituts oder einer russischen Gastschule.

Touristenvisum

Urlaubsreisende in die Russische Föderation benötigen ein Touristenvisum.

Es gibt verschiedene Arten von Touristenvisa:

  • für eine Einreise, maximale Aufenthaltsdauer: 1 Monat
  • für zwei Einreisen, maximale Aufenthaltsdauer: 1 Monat

Reiseservice Russland ist gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zu Ihrem Touristenvisum für Russland haben. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Touristische Einladung

Beim Antrag auf ein Touristenvisum müssen Reisende eine Reisebestätigung und den Voucher eines russischen Reiseveranstalters vorlegen. Als Visumagentur beschafft Reiseservice Russland Ihre touristische Einladung auch schnell und unkompliziert im Rahmen unserer Serviceleistungen.

Transitvisum

Personen, die das Territorium der Russischen Föderation durchqueren wollen, um in einen anderen Staat zu reisen, benötigen ein Transitvisum.

Visaantrag

Für die Ausstellung eines Visums müssen Reisende einen schriftlichen Antrag beim Russischen Konsulat stellen und je nach Visumtyp weitere Unterlagen vorweisen. Seit 08.01.2013 gilt der elektronische Visaantrag für die Russische Föderation. Als anerkannter Visumdienstleister hat Reiseservice Russland langjährige Erfahrung mit Visaanträgen. Alle Fragen rund um Ihr Reisevisum beantworten wir gerne persönlich. Sie erreichen uns unter:

GEMEINSCHAFTSBÜRO POPOW &SKIF GMBH
Dominicusstr.23
10823 Berlin

Tel: 030 780 015 34
Mobil: 0172 95 34 910 / 0173-62 50 141
E-Mail: info@reiseservice-russland.de

Visaarten

Für Reisen in das Russische Staatsgebiet ist ein Visum erforderlich. Je nach Reisezweck gibt es unterschiedliche Visaarten. Visaarten für Russland sind z.B.: